Elektronikversicherung

Finanzieller Schutz bei Schäden an Ihren elektronischen Geräten und Anlagen

Mit der Elektronikversicherung unseres Partners R+V Allgemeine Versicherung AG schützen Sie sich vor den finanziellen Konsequenzen durch Schäden an Ihren elektronischen Anlagen und Geräten. Kommt es zum Beispiel zur Beschädigung durch einen Wasserschaden oder Bedienungsfehler, tragen Sie nur den vereinbarten Selbstbehalt. Erweitern Sie die Elektronikversicherung bei Bedarf um eine Mehrkosten- und/oder Softwareversicherung.

Schützen Sie Ihr Kapital mit einer Elektronikversicherung

Im Falle eines Schadens an Ihren elektronischen Anlagen und Geräten greift die Elektronikversicherung. Sie erstattet dann die durch den Schaden entstandenen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten. Ist weder eine Wiederbeschaffung noch eine Wiederherstellung möglich, zahlt die Versicherung eine Entschädigung bis zur Höhe des Zeitwertes Ihrer Anlage bzw. des Gerätes. Sie tragen lediglich den vereinbarten Selbstbehalt.

Versicherbare Anlagen und Geräte

  • Daten-, Informations- und Kommunikationstechnik,
  • Mess-, Prüf- und Sicherungstechnik,
  • Satz-, Repro-, Bild- und Tontechnik,
  • Bürotechnik sowie
  • Kassen und Waagen.

Abdeckung typischer Schadensursachen

Wenn elektrische Anlagen und Geräte beschädigt werden, kann das viele Ursachen haben. Die meisten dieser Schäden werden über die Elektronikversicherung abgedeckt, so zum Beispiel Schäden durch

  • Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung,
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit,
  • Überspannung, Kurzschluss, Induktion,
  • Brand, Blitzschlag, Explosion,
  • Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion,
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung,
  • Vorsatz Dritter, Vandalismus, Sabotage,
  • höhere Gewalt,
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.

Mehrkosten- und/oder Softwareversicherung einschließbar

Schließen Sie bei Bedarf eine Mehrkosten- und/oder Softwareversicherung ein. Ihr Vorteil: Die Mehrkostenversicherung kommt für eventuell anfallende Mietgebühren für Ersatzgeräte auf. Die Softwareversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Software oder Datenbeständen und kommt für die Kosten für Rekonstruktion oder Wiederbeschaffung verlorengegangener Daten bzw. Programme auf.

Häufige Fragen zur Elektronikversicherung

Sind bewegliche Sachen in der Elektronikversicherung inbegriffen?

Sie können bewegliche Sachen außerhalb des Versicherungsortes auf besonderen Antrag mitversichern.

Welche Geräte sind nicht mitversichert?

Die Elektronikversicherung umfasst keine Hilfs- und Betriebsstoffe oder Verbrauchsmaterialien wie zum Beispiel Entwicklerflüssigkeiten, Toner und Farbbänder. Auch Werkzeuge aller Art wie Bohrer, Messer und Fräser sowie Verschleißteile wie beispielsweise Sicherungen und Lichtquellen sind nicht versichert.

Welche Schäden und Gefahren sind nicht versichert?

Die Elektronikversicherung deckt die meisten Schadensursachen ab. Nicht eingeschlossen sind Schäden zum Beispiel durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers, Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, Erdbeben oder Verschleiß. Folgeschäden durch Verschleiß sind wiederum mit abgedeckt.

Welche Versicherungsmöglichkeiten gibt es für den Fall, dass meine technischen Anlagen und Maschinen bzw. elektronischen Anlagen und Geräte ausfallen und ich den Betrieb unterbrechen muss?

Hierfür steht Ihnen die Maschinen- bzw. Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung zur Verfügung. Mit ihr versichern Sie sich gegen Schäden durch Betriebsunterbrechungen, die durch die Beschädigung von Maschinen bzw. elektronischen Anlagen und Geräten verursacht werden. Denn im Schadensfall entstehen für Sie dadurch nicht nur Reparatur- oder Neuanschaffungskosten, sondern Sie können meistens auch die laufenden Kosten nicht erwirtschaften. Informieren Sie sich bei Ihrer Raiffeisenbank Kaarst eG.